Neuer Newsletter vom Staatsministerium
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VORRAUSSETZUNG FÜR DIE BETREUUNG GILT AUCH WEITERHIN, DASS IHR KIND
- keine Krankheitssymptome aufweist, dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art. Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie.
- nicht in Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt