Elternbeitragszuschuss
Der Beitragszuschuss beginnt ab 01.09. des Kalenderjahres, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Der Zuschuss von 100 Euro geht direkt an den Träger. Ihr Beitrag reduziert sich dann dementsprechend. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Kind die Krippe oder den Kindergarten besucht. Diese Förderung wird bis zur Einschulung gewährt. Das gilt auch, wenn Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Für Kleinkinder bis 3 Jahre
Für Kindergartenkinder ab 3 Jahre